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26. ordentliche Hauptversammlung der WEB Windenergie AG

Wir freuen uns, Sie am 9. Mai 2025 bei unserer 26. ordentlichen Hauptversammlung im Stadtsaal Waidhofen an der Thaya (Franz-Leisser-Straße 2, 3830 Waidhofen an der Thaya) begrüßen zu dürfen. Einlass ist ab 14:00 Uhr, Beginn um 15:00 Uhr.

Mit dem Bus zur Hauptversammlung

Um Aktionär:innen mit weiteren Wegen die Anreise zu erleichtern, haben wir heuer wieder einen von Wien aus startenden Bus organisiert. Einfach anmelden, einsteigen und vor den Toren des Stadtsaales in Waidhofen an der Thaya aussteigen. Selbstverständlich bringt Sie der Bus am Abend wieder retour nach Wien.

Bus zur Hauptversammlung:
Start: 12:45 Uhr in Wien (Busbahnhof, Boschstraße 5, 1190 Heiligenstadt)
Ankunft in Waidhofen an der Thaya um ca. 14:30 Uhr
Anmeldung zur Mitfahrt mit dem Bus bis 2. Mai 2025 per E-Mail unter hauptversammlung@web.energy
oder telefonisch unter +43 2848 6336-20.

Tagesordnungspunkte

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat 
  6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs 4 – genehmigtes Kapital: Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bareinlagen und zur Festlegung der Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, wobei die Hauptversammlung über die Festlegung einer Bandbreite für den Ausgabepreis zu beschließen hat
  7. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
  8. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 

Unterlagen zur Hauptversammlung

Kanditat:innen für die Wahl zum Aufsichtsrat

Etwaige andere Kandidat:innen können im Vorfeld der Hauptversammlung oder direkt in der Hauptversammlung benannt werden. Diese Kandidat:innen müssen eine Erklärung gem. § 87 Abs. 2 AktG vorlegen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Nadine Oberbauer (Rechtsabteilung), ar-wahl@web.energy bzw. +43 664 88 588 697.

Die Zugangsdaten zum Livestream werden mit den üblichen Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung per Post bzw. E-Mail verschickt.

Für Fragen melden Sie sich bitte unter: hauptversammlung@web.energy
Für dringende technische und organisatorische Rückfragen kontaktieren Sie unsere Telefon-Hotline: +43 2848 63 36 - 20 

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Risiken in Zusammenhang mit Wertpapieren: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keinen Rückschluss auf die künftige Entwicklung zu. Der Preis der Aktien könnte schwanken. Die Aktien könnten für Aktionär:innen mangels Zulassung zu einem geregelten Markt und Einbeziehung in ein multilaterales Handelssystem schwer oder nicht verkäuflich sein. Die Aktionär:innen könnten mangels entsprechender Gewinne oder entsprechender Beschlussfassung durch die Hauptversammlung keine oder nur geringe Dividenden erhalten.

Die Aktionär:innen könnten, beispielsweise im Fall der Insolvenz der Emittentin, einen Totalverlust ihrer Investitionen erleiden. Der Kauf von Aktien auf Kredit ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Steuerrechtliche Risiken. Aktionär:innen, die eine Beteiligung an der Emittentin, die 10% des Grundkapitals übersteigt, halten oder erwerben, erhalten keinen der Höhe dieser Beteiligung entsprechenden Einfluss auf die Gesellschaft in Form von Stimmrechten. Änderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Verwaltungspraxis können negative Auswirkungen auf die Emittentin, die Neuen Aktien und die Anleger haben. Die Gesellschaft unterliegt nicht dem Übernahmerecht, sodass die darin vorgesehenen Schutzbestimmungen auf ihre Aktionär:innen keine Anwendung finden.