25. ordentliche Hauptversammlung der WEB Windenergie AG
Das war die 25. ordentlichen Hauptversammlung der WEB Windenergie AG.
Tagesordnungspunkte
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024
Aus der Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen
Kanditat:innen für die Wahl zum Aufsichtsrat
Etwaige andere Kandidat:innen können im Vorfeld der Hauptversammlung oder direkt in der Hauptversammlung benannt werden. Diese Kandidat:innen müssen eine Erklärung gem. § 87 Abs. 2 AktG vorlegen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Johanna Gaiswinkler,
ar-wahl@web.energy bzw. +43 664 889 30 783.
Die Zugangsdaten zum Livestream werden mit den üblichen Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung per Post bzw. E-Mail verschickt.
Für Fragen melden Sie sich bitte unter: hauptversammlung@web.energy
Für dringende technische und organisatorische Rückfragen kontaktieren Sie unsere Telefon-Hotline: +43 2848 63 36 - 20
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Die Aktionäre könnten, beispielsweise im Fall der Insolvenz der Emittentin, einen Totalverlust ihrer Investitionen erleiden. Der Kauf von Aktien auf Kredit ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Steuerrechtliche Risiken. Aktionäre, die eine Beteiligung an der Emittentin, die 10% des Grundkapitals übersteigt, halten oder erwerben, erhalten keinen der Höhe dieser Beteiligung entsprechenden Einfluss auf die Gesellschaft in Form von Stimmrechten. Änderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Verwaltungspraxis können negative Auswirkungen auf die Emittentin, die Neuen Aktien und die Anleger haben. Die Gesellschaft unterliegt nicht dem Übernahmerecht, sodass die darin vorgesehenen Schutzbestimmungen auf ihre Aktionäre keine Anwendung finden.