FAQs
Das öffentliche Angebot der W.E.B Anleihe 2024 richtet sich an Personen bzw. Institutionen mit Wohn- bzw. Firmensitz in Österreich und Deutschland.
Sie müssen zumindest 18 Jahre alt sein und ein Wertpapierdepot besitzen.
Teiltilgend heißt, dass der Betrag, der an die W.E.B verliehen wurde, nicht an einem bestimmten Tag gesamt zurückgezahlt wird, sondern in bestimmten Tranchen. Im Falle der W.E.B Anleihe 2024 wird jedes Jahr ein Zehntel des Nennwerts (also ein Zehntel von EUR 1.000) der gezeichneten Anleihen an die Anleihezeichner:innen zurückgezahlt.
Die Zinsen und Tilgungen werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, das Ihrem Wertpapierdepot zugeordnet ist.
Nein, Sie benötigen kein Traderoom-Benutzerkonto zum Zeichnen der W.E.B Anleihe 2024. Traderoom-Nutzer:innen können den gezeichneten Zeichnungsschein dort direkt hochladen. Wer kein Traderoom-Benutzerkonto hat, muss den Zeichnungsschein entweder via E-Mail an investor@web.energy oder per Post an die WEB Windenergie AG, Davidstraße 1, 3834 Pfaffenschlag senden.
Von Seiten der W.E.B entstehen Ihnen keine Kosten für das Zeichnen der Anleihe. Wie hoch die Kosten für Ihr Depot sind, hängt von Ihrem Depotanbieter bzw. der gewählten Depotform ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Depotanbieter.
Die Risiken eines Investments in die W.E.B Anleihe 2024 haben wir auf dieser Website kompakt zusammengefasst, die Details zu diesen Risiken finden Sie im Prospekt zur Anleihe ab Seite 13 umfassend dargestellt.
Für Fragen zur W.E.B Anleihe 2024 steht Ihnen das Investor Relations Team der W.E.B unter investor@web.energy bzw. +43 2848 6336-20 gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Kennzahlen der W.E.B finden Sie auf der Website web.energy unter Über W.E.B / Kennzahlen. Sie können dafür auch gerne diesen Link nutzen.
https://www.web.energy/at-de/ueber-web/kennzahlen
Soweit die Anleihen bei einer inländischen depotführenden Stelle gehalten werden, wird die auf die Einkünfte aus der Anleihe (z. B. Zinszahlungen) entfallende Kapitalertragsteuer direkt von der inländischen depotführenden Stelle abgeführt, sodass der ausgezahlte Betrag für Privatpersonen bereits endbesteuert ist (also keiner weiteren Belastung durch Einkommensteuer unterliegt).
Soweit mangels inländischer auszahlender oder depotführender Stelle kein Kapitalertragsteuer-Abzug erfolgt, sind die aus den Anleihen erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß den Rechtsbestimmungen des Landes, in dem Sie steueransässig sind, in die Steuererklärung aufzunehmen. Bei Fragen zu Ihrer steuerrechtlichen Situation oder der steuerrechtlichen Behandlung der Erträge aus Kapitalvermögen kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.
Die Zuteilung der Anleihen (Teilschuldverschreibungen) an die Zeichnenden erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens der Zeichnungsanträge bei der W.E.B, wobei kein Anspruch auf Zuteilung/Lieferung der Teilschuldverschreibungen besteht.
Die zugeteilten Anleihen werden jenen Zeichnenden, die den Ausgabebetrag fristgerecht überwiesen haben, per 26.09.2024 (dem sogenannten „Ausgabetag“) an das Wertpapierdepot geliefert.
Die tatsächliche Gutbuchung auf dem Depot kann je nach Dauer der Bankbearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Für das Zeichnen der W.E.B-Anleihe 2024 müssen die Zeichner:innen volljährig sein.
Die Mittel aus der W.E.B Anleihe 2024 sollen für das weitere Wachstum und insbesondere für die Entwicklung neuer Wind- und Sonnenkraftwerke verwendet werden.
Es ist vorgesehen, dass die W.E.B Anleihe 2024 am Vienna MTF der Wiener Börse gelistet wird, sodass die Anleihen auf diesem Wege bei entsprechender Nachfrage auch verkauft werden können.
Um die Anleihen nach deren Emission einer anderen Person zu schenken, müssen die Anleihen von Ihrem Depot auf das Depot der beschenkten Person übertragen werden. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung.
Die W.E.B Anleihe 2024 erfüllt die Voraussetzungen des § 14 Abs 7 Z 4 lit a EStG. Sie gilt somit als begünstigtes Wertpapier iSd § 10 Abs 3 EstG. Eine entsprechende Information der BDO Austria finden Sie hier zum Download. Bezüglich weiterer Details setzen Sie sich bitte mit Ihrem/r Steuerberater:in in Verbindung.
Diese Information ist Werbung und weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Ein öffentliches Angebot von Anleihen erfolgt ausschließlich aufgrund eines der Prospekt-Verordnung und dem KMG entsprechenden, von der FMA im Juli 2024 gebilligten Prospekts sowie allfälliger Nachträge. Der Prospekt ist auf dieser Website anleihe2024.web.energy erhältlich. Die Billigung des Prospekts durch die FMA ist nicht als Befürwortung der W.E.B Anleihe 2024 zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die W.E.B Anleihe 2024 zu investieren, vollends zu verstehen.