Dividenden-Stichtag
04.2025 - Zurück zur Übersicht
Der 2. Mai 2025 wurde als Dividenden-Stichtag festgelegt.
Wird bei der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2025 der Vorschlag zur Dividendenausschüttung von den Aktionär:innen der W.E.B angenommen, gilt der 2. Mai 2025 als Dividenden-Stichtag. Werden Kaufverträge bis zum bzw. spätestens am Dividenden-Stichtag abgeschlossen*, erhalten die Käufer:innen als neue Eigentümer:innen die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr.
Sollten die beiden Vertragspartner:innen bei einem Kaufvertrag, der nach dem Dividendenstichtag und vor dem Dividendenzahltag über den Traderoom angebahnt wurde, eine andere Vereinbarung im Sinne der Dividende treffen, ersuchen wir die Vertragspartner:innen, dies am Kaufvertrag oder in einer vergleichbaren, von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Form zu vermerken und dies im Original und postalisch an die W.E.B zu senden.
*bei Kaufverträgen, die über den Traderoom angebahnt wurden, gilt das “Klick“-Datum als Handelsdatum bzw. bei Verträgen, die außerhalb des Traderooms angebahnt wurden, das Datum an dem der letzte Vertragspartner unterzeichnet hat.