Grünstrom Privatkunden
Grüne Energie für Ihr Zuhause
Die W.E.B bietet mehrere Stromtarife für unterschiedliche Anforderungen. Sie profitieren von Ihrer Entscheidung, sich mit nachhaltigem Strom zu versorgen und uns bei der Energiewende zu unterstützen. Wir liefern Ihnen im Gegenzug Strom aus 100 Prozent sauberen Quellen. Sie können Ihren Vertrag einfach online abschließen.
SOFORTHILFE Unwetterkatastrophe
Grünstromkunden erhalten vom Energie-Arbeitspreis eine Gutschrift in der Höhe von 50 % vom Stromverbrauch auf Trocknungsgeräte, max. 100 € netto einmalig. Hierfür bitte die Bestätigung der Trocknungsfirma mit dem kWh Verbrauch bis 30. November 2024 an gruenstrom@web.energy schicken. Gültig für alle vom Hochwasser in Österreich im September 2024 betroffenen Privat- und Businesskunden.
Diese Soforthilfe wird freiwillig gewährt, ohne dass hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Soforthilfe. Eine Barablöse ist nicht möglich. Es kann nur eine Gutschrift für den Zeitraum der Trocknung erstellt werden, wenn in dieser Zeit auch W.E.B-Grünstrom bezogen wurde.
Strompreisrabatte
Aufgrund des von der Regierung beschlossenen Stromkostenzuschussgesetzes werden pro Haushalts-Zählpunkt maximal 2900 Kilowattstunden gefördert. Gefördert wird der Energiepreis über 10ct/kWh (netto), gedeckelt mit einer maximalen Förderhöhe von 30ct/kWh netto.
Der Verbrauch über 2900 Kilowattstunden ist nach Ihrem aktuellen Arbeitspreis bei uns zu bezahlen. Der Abzug erfolgt automatisch und ist auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich. Der Stromkostenzuschuss wird für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 gewährt.
Die Voraussetzungen für das Grundkontingent sind:
- Der Haushaltsstrom wird über einen Zählpunkt betrieben, der dem Lastprofil gem. Anlage II des SKZG (H, G oder L) zugeordnet ist
- Der Antragsteller ist eine natürliche Person, die an der Adresse, an welcher der Zählpunkt betrieben wird, den Hauptwohnsitz hat und
- direkt gegenüber dem Stromlieferanten zahlungspflichtig ist oder
- gegenüber einer juristischen Person oder im Firmenbuch eingetragenen
Personengesellschaft Zahlungspflichten für den Haushaltsstromverbrauch hat.
- Die Antragstellung erfolgt im Zeitraum vom 17. April 2023 bis 31. Mai 2023 elektronisch auf der Webseite
https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag
Die maximale Fördersumme beträgt insgesamt 500 € pro Haushalt.
Voraussetzung:
- aufrechter Vertrag mit Energielieferunternehmen
- eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung in Wien
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe (Zielgruppe sind arbeitslose Personen, Beziehende einer Mindestsicherung oder einer Wohnbeihilfe, Ausgleichzulagenbeziehende, Personen mit Krankengeldbezug sowie Haushalte mit einer GIS-Befreiung)
Antragstellung ab Anfang Oktober 2022 möglich unter https://www.wien.gv.at/ - Servicetelefon + 43 1 4000-8040
Die Stromkostenbremse besteht aus zwei Teilen. Das so genannte Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt - unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich.
Um auch größere Haushalte zu entlasten, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Stromkostenergänzungsschuss gewährt. Auch dieser wird für die meisten Zählpunkte automatisch gewährt. Falls dies nicht möglich ist, werden Sie per E-Mail oder Brief über die notwendige Antragstellung vom Finanzamt informiert.