Dividendenstichtag
04.2023 - Zurück zur Übersicht
Der 5. Mai 2023 wurde als Dividendenstichtag festgelegt
Wird bei der 24. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2023 der Vorschlag zur Dividendenausschüttung von den Aktionär:innen der W.E.B angenommen, gilt der 5. Mai 2023 als Dividendenstichtag.
Werden Kaufverträge bis zum bzw. spätestens am Dividenden-Stichtag abgeschlossen*, erhalten die Käufer:innen als neue Eigentümer:innen die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr.
Sollten die beiden Vertragspartner:innen bei einem Klick nach dem Dividendenstichtag und vor dem Dividendenzahltag eine andere Vereinbarung im Sinne der Dividende treffen, ersuchen wir die Vertragspartner:innen, dies am Kaufvertrag oder in einer vergleichbaren, von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Form zu vermerken und dies im Original und postalisch an die W.E.B zu senden.
*„Klick“ im Traderoom bzw. Datum des Vertrags außerhalb des Traderooms