Schluss mit nächtlicher Dauerbeleuchtung
12.2020 - Zurück zur Übersicht
W.E.B rüstet deutschlandweit ihre Windenergieanlagen um
Von knapp 250 Windenergieanlagen weltweit betreibt die W.E.B 46 allein in Deutschland. Für Windenergieanlagen mit über 100 m Gesamthöhe besteht eine sogenannte Befeuerungspflicht, diese Anlagen blinken nachts als Warnung für Flugzeuge und Hubschrauber. Aufgrund einer Gesetzesnovelle in Deutschland dürfen Windenergieanlagen jedoch bereits heute mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden, die nur dann blinkt, wenn sich Flugobjekte in der näheren Umgebung befinden.
Eine gesetzliche Umrüstungspflicht besteht bis zum 31.12.2022. Solange möchte die W.E.B jedoch nicht warten: Bereits bis Mitte 2021 werden die betroffenen Windenergieanlagen in Kooperation mit Lanthan Safe Sky bundesweit mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (Transponder BNK) ausgestattet. Die sichere und zugelassene Technologie des Anbieters Lanthan Safe Sky nutzt Signale, die Luftfahrzeuge ohnehin aussenden, um deren Position zu berechnen. Konkret bedeutet dies, dass die Anlagen nachts nur mehr nach Bedarf aufleuchten.
„Uns ist klar, dass blinkende Anlagen in den Abend- und Nachtstunden von den Anrainern oftmals als störend empfunden werden können. Mit der neuen technischen Ausstattung ist uns nun ein großer Schritt gelungen, denn in Zukunft können wir die nächtliche Lichtverschmutzung ausgehend von unseren Windenergieanlagen um mehr als 98 % verringern und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum weiter gewährleisten. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu mehr Akzeptanz für die Windenergie“, zeigt sich W.E.B-Deutschland-Geschäftsführer Stephan Jeznita erfreut über die neue Technologie auf den Anlagen der W.E.B.