Hauptversammlung
In den jährlichen Hauptversammlungen stellen die Aktionäre, der Aufsichtsrat und der Vorstand gemeinsam die Weichen für die zukünftige Entwicklung der W.E.B. Hier werden wichtige strategische Entscheidungen beschlossen, wie etwa eine Kapitalerhöhung. Außerdem werden die Jahres- und Konzernabschlüsse des jeweiligen Geschäftsjahres bzw. die Gewinnverwendung vorgelegt. Und die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt.
26. ordentliche Hauptversammlung der WEB Windenergie AG
Wir würden uns freuen, Sie am 9. Mai 2025 bei unserer 26. ordentlichen Hauptversammlung im Stadtsaal Waidhofen an der Thaya (Franz-Leisser-Straße 2, 3830 Waidhofen an der Thaya) begrüßen zu dürfen. Wir starten um 15:00 Uhr, Einlass ist bereits ab 14:00 Uhr.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
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Risiken in Zusammenhang mit Wertpapieren: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keinen Rückschluss auf die künftige Entwicklung zu. Der Preis der Aktien könnte schwanken. Die Aktien könnten für Aktionäre mangels Zulassung zu einem geregelten Markt und Einbeziehung in ein multilaterales Handelssystem schwer oder nicht verkäuflich sein. Die Aktionäre könnten mangels entsprechender Gewinne oder entsprechender Beschlussfassung durch die Hauptversammlung keine oder nur geringe Dividenden erhalten.
Die Aktionäre könnten, beispielsweise im Fall der Insolvenz der Emittentin, einen Totalverlust ihrer Investitionen erleiden. Der Kauf von Aktien auf Kredit ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Steuerrechtliche Risiken. Aktionäre, die eine Beteiligung an der Emittentin, die 10% des Grundkapitals übersteigt, halten oder erwerben, erhalten keinen der Höhe dieser Beteiligung entsprechenden Einfluss auf die Gesellschaft in Form von Stimmrechten. Änderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Verwaltungspraxis können negative Auswirkungen auf die Emittentin, die Neuen Aktien und die Anleger haben. Die Gesellschaft unterliegt nicht dem Übernahmerecht, sodass die darin vorgesehenen Schutzbestimmungen auf ihre Aktionäre keine Anwendung finden.