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FAQs

In Niederösterreich besteht seit Juni 2014 ein sektorales Raumordnungsprogramm über die Nutzung der Windkraft im Bundesland. Das bedeutet, dass nur in ausgewiesenen Windkraftzonen der Bau von Windrädern zulässig ist. Der
„Niederösterreichische Energiefahrplan 2023“ sieht bis 2030 einen Ausbau der Windenergie auf bis zu 7.000 GWh vor. Zum Vergleich: 2021 wurden in Niederösterreich 3.874 GWh an Strom aus Windenergie gewonnen.

In der Region um den Hardwald ist aktuell eine Windkraftzone ausgewiesen. Bei der Festlegung dieser Zonen werden wesentliche Kriterien zum Wohl von Mensch und Natur mitberücksichtigt. Das Land Niederösterreich legt unter anderem einen Mindestabstand zum nächsten Wohnbauland von 1,2 Kilometern fest. Die zwingenden Mindestabstände zählen weltweit zu den strengsten Regelungen.

Die Errichtung von Windrädern wird umfassenden Genehmigungsverfahren unterzogen, in der Regel nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G). In der Umweltverträglichkeitsprüfung werden unter anderem die Auswirkungen auf Flora, Fauna und das Landschaftsbild im Detail geprüft.

Zum Projektablauf

Bei allen Windparks der W.E.B werden auch die Standortgemeinden am wirtschaftlichen Erfolg der Stromproduktion beteiligt. Manche Gemeinden besitzen Grundstücke, die für die Errichtung von Windrädern geeignet sind und können dadurch von der Pacht profitieren, die sie als Grundstückseigentümer erhalten. Weiters bietet die W.E.B in den Standortgemeinden attraktive Stromtarife für die Bürger an und unterstützt Energiegemeinschaften durch günstige
Stromlieferungen bzw. bietet Beteiligungen an. Darüber hinaus unterstützt die W.E.B lokale Initiativen und Vereine durch Sponsoring.

  • Zonierung: Ausweisung einer Zone durch die Landesregierung.
     
  • Widmung der konkreten Flächen in „Grünland mit Windkraftnutzung“ durch die Gemeinde: Die Widmung wird dabei vom betreffenden Gemeinderat beschlossen, wobei das Land ein Zustimmungsrecht besitzt. Auch für die Widmung – wie schon für die Ausweisung der Zone – ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) notwendig. Dabei werden die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft und in einem Umweltbericht zusammengefasst. Inhalte dieser Prüfung sind das Landschaftsbild sowie die Lebensräume und betroffene Tiere und Pflanzen. Dafür werden auch Untersuchungen von Fledermäusen und Vögeln durchgeführt. Die Untersuchungen können dann auch der konkreten Projektplanung zugrunde gelegt werden, um Maßnahmen zum Schutz der Tiere vorzusehen (z.B. automatische Abschaltungen für Windräder, damit diese während der hauptsächlichen Aktivitätszeiten der Fledermäuse stillstehen).
     
  • Genehmigungsverfahren, ab einer bestimmten Größe des Windparks in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Im Zuge der Genehmigungsverfahren kommt es nochmal zur strengen Prüfung der ökologischen Eignung. Dabei werden die eingereichten Unterlagen von Sachverständigen aus allen betroffenen Bereichen überprüft.

    Außerdem darf der von der Windkraftanlage verursachte Schall nicht mehr als 3 dB über dem Hintergrund-Geräuschpegel zur ruhigsten Tages- bzw. der ruhigsten Nachtzeit liegen. Eine Veränderung um 1 dB ist für die meisten Menschen nicht wahrnehmbar, Menschen mit gutem Gehör können einen Unterschied von 1 dB gerade so erkennen. Von einer jedenfalls wahrnehmbaren Veränderung wird bei 3 dB ausgegangen.

    Auch der Schatten, den ein Windrad auf ein Wohngebäude werfen darf, ist streng geregelt. Als Schwellenwert gilt hierbei eine Beeinträchtigung von maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr insgesamt.
    Berechnet wird dieser Wert so, als ob es das ganze Jahr keine Bewölkung geben würde.

    Des Weiteren werden beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Boden- und Landwirtschaft, Forst- und Jagdökologie und das Grundwasser untersucht. Für Projekte, die weniger als 30 MW Leistung haben, wird die Genehmigung in einzelnen Verfahren abgehandelt (Materienrecht) und nicht konzentriert in der UVP. Es müssen aber dieselben Bereiche untersucht werden.

Ob die Windparkflächen zur Widmung und das Projekt zur Genehmigung eingereicht wird, hängt unter anderem davon ab, ob ausreichend Netzkapazitäten verfügbar sind. Für die Vorbereitung zu einem Genehmigungsverfahren ist mit einigen Jahren zu rechnen, ebenso für das Genehmigungsverfahren selbst. Beim Windprojekt Wild beispielsweise läuft die Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive der Bearbeitung von Einwendungen seit fast vier Jahren. Die Bauzeit für einen Windpark liegt bei etwa einem Jahr.

Es gibt langjährige Untersuchungen über das Windaufkommen in Österreich. Dort, wo aktuell Windkraftprojekte im Waldviertel geplant sind, wurden zusätzlich Windmessungen gemacht, und die Messergebnisse zeigen eindeutig: Auch im Waldviertel bläst der Wind stark und weht oft genug, um effizient Windstrom zu erzeugen.
Die Erträge der in den letzten Jahren im Waldviertel umgesetzten Projekte bestätigen dies.

Windgeschwindigkeiten im Vergleich

Windräder können in Niederösterreich nur in ausgewiesenen Windkraftzonen errichtet werden, diese müssen einen Mindestabstand von 1.200 Metern zum nächsten Wohnbauland haben. Typischerweise liegen im Waldviertel die Dörfer in den Senken, angrenzend die Äcker und am weitesten weg und am höchsten gelegen die Wälder, wovon die meisten Wirtschaftswälder sind. Diese Gebiete erfüllen daher zwei wichtige Voraussetzungen: genügend Abstand zum Wohngebiet und geeigneter Wind.

Der Schutz vorhandener Quellen zur Trinkwasserversorgung der umliegenden Ortschaften hat oberste Priorität. Die Umsetzung des Vorhabens wird daher durch umfassende
hydrogeologische Untersuchungen begleitet. Faktische Auswirkungen auf die vorhandenen Quellfassungen sind jedoch nicht zu erwarten:

Die flachen Fundamente der Windräder werden direkt auf dem tragfähigen Gestein errichtet. Es ist keine Tiefgründung erforderlich, damit sind auch die Eingriffe in den Untergrund gering. Das Oberflächenwasser von den ca. 25 Meter breiten Fundamenten wird natürlich nicht abgeleitet, sondern versickert unmittelbar neben den Windkraftanlagen. So wird dem Wald auch kein Wasser entzogen, und es gibt keinen Einfluss auf den Grundwasserhaushalt. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt selbstverständlich auch Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Nein. Natürliche und naturnahe Waldgebiete, Naturschutzgebiete oder andere streng geschützte Habitate erfüllen selten die Voraussetzungen und sind auch nach der neuen EU-Richtlinie „tabu“ für die Errichtung von Windkraftanlagen. Alle derzeit geplanten Projekte liegen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

In den Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen auf die Natur, speziell die Vogelwelt, eingehend geprüft. Durch eine vernünftige Standortwahl wird das Kollisionsrisiko für Großvögel minimiert, und bei Bedarf werden Ausgleichsmaßnahmen mitgeplant.

Auch das Forstrecht verlangt bei Verlust von Waldflächen einen entsprechenden Ausgleich, der im Regelfall zu einer ökologischen Aufwertung der Lebensräume führt.

Die dauerhafte Rodungsfläche für Fundament, Montageflächen und Kranstellplatz ist abhängig von der Anlagengröße und liegt zwischen 0,2 und 0,5 ha. Im Regelfall wird diese Fläche an anderer Stelle wieder aufgeforstet, teilweise sogar im Verhältnis 3:1 (d.h. 3 m2 Aufforstung für 1 m2 Rodung).

Darüber hinaus gibt es wie bei allen Windparks auch Begleitmaßnahmen für den Naturschutz, z.B. wildökologische Ausgleichsflächen, Außernutzungsstellung
von Waldflächen, Schaffung einer artenreiche Ackerbrache oder die Renaturierung von Bächen. Die konkreten Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde per Bescheid festgelegt.

Die Zufahrtswege werden nicht asphaltiert und bleiben somit wasserdurchlässig. Sie müssen lediglich 4 Meter breit sein für die zu transportierenden Turmteile und sind damit kaum breiter als die bestehenden Forstwege. Die Kranstellfläche wird so weit wie möglich wieder aufgeforstet bzw. renaturiert.

Der biologische Hauptaktivitätsraum im Wald geht vom Boden bis knapp über den Baumspitzen (also bis ca. 50 Meter über dem Boden).
Die Windrad-Flügel Unterkante befindet sich auf ca. 90 Meter über dem Boden, dh. es sind 40 Meter zwischen biologischem Hauptaktivitätsraum und Windradflügel. Das spricht übrigens auch für die neueren, größeren Anlagen. Im Vergleich zum offenen Land ist im Wald auf der Höhe der Windradflügel weniger biologische Aktivität vorzufinden.

In Österreich wird die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen über die sogenannte Marktprämie attraktiviert. Das heißt, die Unternehmen verkaufen den Strom normal am freien Markt, und es wird die Differenz zum anzulegenden Wert ausbezahlt. Derzeit werden Windrädern so maximal 9,28 ct/kWh für einen Normstandort zugesichert.

Liegt der Strompreis deutlich über dem anzulegenden Wert, muss der Betreiber einen Teil des Mehrerlöses zurückzahlen. Das Geld wird vom Betreiber dann auf ein Konto bei der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle eingezahlt. Der garantierte Minimalerlös pro verkaufter kWh dient vor allem der Sicherung der Finanzierung von Windkraftprojekten.

Ja, natürlich. Das wird auch gemacht.
Dazu müssen beim “Repowering” die alten Anlagen komplett abgebaut und durch neue, modernere Windkraftanlagen ersetzt werden.
Doch selbst wenn wir alle Windräder Österreichs repowern könnten, würde das nicht reichen, um die Ausbauziele zu erreichen. Damit wir Österreich mit Energie aus erneuerbaren Quellen versorgen können, brauchen wir auch mehr Windräder.

Vor dem Bau eines Windrades wird die Lärmsituationin den umliegenden Siedlungen gemessen. Die leiseste Viertelstunde der Nacht darf durch das Windrad nur minimal (weniger als 3 dB) lauter werden, sodass eine Veränderung der Schallsituation in der Wohnnachbarschaft möglichst klein gehalten wird. Selbst bei einem Sturm sind Windräder schon im Abstand von 250 m etwa so laut wie das Rauschen des Waldes. Generell sind Umgebungsgeräusche der Natur (Wind, Blätterrauschen,…) und des Straßenverkehrs im Regelfall eher wahrnehmbar als das mehr als 1.300 Meter entfernt stehende Windrad.

Das Geräusch eines Windrades in Relation

  • Zu wenig Wind
  • Wartung/Service
  • Fledermausabschaltung
  • Abschaltung zum Schutz von Vögeln (lt. Genehmigungsbescheid)
  • Abschaltung wegen Schattenwurf
  • Negative Strompreise (d.h. Betreiber müsste zahlen, um Strom einspeisen zu können)
  • Bauarbeiten am nächstgelegenen Umspannwerk oder am Netz
  • Testbetrieb (z.B. Schallmessungen)