Directors' Dealings - Anleihen
Da die Anleihen der W.E.B börsennotiert sind, unterliegt die W.E.B hinsichtlich Anleihentransaktionen der Unternehmensführung Melde- und Publizitätspflichten gemäß der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014; abgekürzt: MAR; Art. 19).
Für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen besteht die Verpflichtung, Geschäfte über einer Schwelle von EUR 5.000 pro Jahr zu melden. Entsprechende Transaktionen werden auch hier veröffentlicht.